Französische Franc Gold

Der Franc d’or

Der Franc ist die französische Münz- und Währungseinheit, die sich bis heute für alle frankophonen Länder etabliert hat. Während der Zeit des Hundertjährigen Krieges (1373 bis 1453) ließ Frankreich erstmals eine Goldmünze unter der Bezeichnung Franc d’or prägen. Seit dem 16. Jahrhundert war der Franc eine Silbermünze. 

Der Louisdor

Erst 1640 bis 1641 wurde im Rahmen der großen Münzreform unter Ludwig XIII. in Frankreich wieder eine Goldmünze geprägt: der Louis d’or (oder Louisd’or, beziehungsweise Louisdor): es handelte sich dabei um eine 6,7 Gramm schwere Münze aus 22 Karat Gold, die in den Stückelungen und Massen als 1/2-, 1-, 2-, 4-, 8- und 10- Loiusdor-Stücke geprägt wurde.

Sie entsprach der spanischen Dublone oder der Pistole, einer damals weit verbreiteten französischen Münze. Die Vorderseite zeigte den Kopf Ludwigs XIII., die Rückseite das königliche Wappen. Mit jedem neuen Regenten, der in Frankreich den Thron bestieg, wechselte nun auch das Bildnis auf der Vorderseite des Louisdor. Die letzten Münzen dieser Art wurden während der Revolutionsjahre 1792 und 1793 geprägt.

Sie wurden abgelöst vom sogenannten Napoleon d’or, einer Goldmünze, die auf der Vorderseite den Kopf des Ersten Konsuls und späteren Kaisers Napoléon Bonaparte trug. Ferner existierte in Frankreich noch der Schildlouis d’or, eine Sonderform des Louisdor, die nach der Währungsreform von 1725 bis in das Revolutionsjahr 1793 hinein geprägt wurde.

Der Goldfranken

Der Goldfranken ist eine französische Fiktivwährung, die zwischen 1920 und 2003 zur Abrechnung von Post- und Fernmeldeleistungen eingeführt wurde, die tatsächlich jedoch nie geprägt wurde. Der Goldfranken entsprach exakt dem Franc germinal, der von Napoléon Bonaparte am 28. März 1803 definiert worden war. Alle Münzen mit einem Nennwert unterhalb von 20 Franc wurden grundsätzlich in Silber geprägt.

Wobei 10 Franc exakt 2,9032 Gramm Feingold entsprachen. Frankreich trat später der Lateinischen Münzunion bei und hielt sich exakt an deren Regularien bezüglich der Münzprägung. Bis zum Weltpostkongress von Madrid im Jahre 1920 diente der Goldfranken als Grundlage jeglicher Festsetzung und Abrechnung von Postgebühren.

Nach langen Debatten wurde jedoch auch auf dem Weltpostkongress von Madrid der Goldfranken, von dem man annahm, dass er im Gegensatz zu den Währungen der einzelnen Länder unveränderlich sei, als Grundlage für jegliche Festsetzung von Post- oder Fernmeldegebühren bestätigt. Auch der Postkongress von Stockholm, 1924, bestätigte den Goldfranken als alleinige Währung zur Abrechnung der Postgebühren.

Eine Zahlung dieser Gebühren in Gold war zulässig. Wurden sie in Papiergeld gezahlt, so mußte dieses die Bedingung der Konvertierbarkeit in Gold grundsätzlich erfüllen. Der Postkongress von Stockholm definierte außerdem den Goldfranken neu. Demnach entsprach der Goldfranken nunmehr einem Franc zu 100 Centimen im Gewicht von 10/31 Gramm und mit einem Feingoldgehalt von 0,900. Der Weltnachrichtentag von 1932 bestätigte die seinerzeit in Stockholm in Bezug auf den Goldfranken getroffenen Festlegungen.